ERA Direktor Doppelbauer beim DVF

Historische Abstimmung über einheitliche europäische Zugzulassung

Berlin, 22. November 2017 – „Wir gestalten einen historischen Moment: Mit der Entscheidung zur europäischen Sicherheitsbescheinigung im Juli 2017 und dem aktuellen Beschluss zum zukünftigen Zulassungsprozess für grenzüberschreitende Verkehre ersetzen wir die nationalen Vorschriften im Schienenverkehr durch europäische Regelungen“, so Dr. Josef Doppelbauer, Executive Director, Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) beim Lenkungskreis Bahntechnologie des Deutschen Verkehrsforums.

Mit der Abstimmung im Ausschuss für Interoperabilität und Sicherheit im Schienenverkehr (RISC) werden die Anforderungen des technischen Teils des 4. Eisenbahnpakets rechtlich verbindlich umgesetzt. Sie sind Voraussetzung dafür, dass die ERA ab dem 16. Juni 2019 europäische Zugzulassungen erteilen kann und damit zentrale Zulassungsstelle für grenzüberschreitende Schienenverkehre wird. Damit entfallen viele bürokratische Hürden, wie die Mehrfachbeantragung der Sicherheitsbescheinigung bei den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten. Zukünftig sind alle Zulassungen über das IT Portal der ERA einzureichen.

„Die europäische Zugzulassung ist ein wichtiger Meilenstein für den Schienenverkehr. Jetzt gilt es darauf zu achten, dass der Wechsel von der nationalen zur europäischen Zugzulassung ohne Reibungsverluste verläuft“, sagt Dr. Florian Eck, Mitglied der Geschäftsführung des Mobilitätsverbands Deutsches Verkehrsforum e.V.

„Auch bei der Harmonisierung der europäischen Leit- und Sicherungstechnik (ETCS) müssen wir voranschreiten. Das E bei ETCS muss für Europa und darf nicht für „expensiv“ stehen“, so Doppelbauer weiter. Die ERA strebt an, die verschiedenen Ausprägungen von ETCS zu harmonisieren, so dass nur ein Gerät für die Befahrung eines europäischen Korridors benötigt wird. Das senkt die Kosten und trägt zur höheren Wettbewerbsfähigkeit der Bahn bei.