Eck: Bürokratischen Sonderweg bei Einfuhrumsatzsteuer beenden

Wirtschaft erwartet klares Signal für attraktiven Standort

Bildrechte: HHLA / Raetzke
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Berlin, 10. April 2024 – Die Finanzministerinnen und -minister der Bundesländer beraten auf ihrer morgigen Konferenz über Verbesserungsmöglichkeiten beim Erhebungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer. Das Deutsche Verkehrsforum hat aus diesem Anlass seine Forderung erneuert, das Direktverrechnungsmodell einzuführen. Dr. Florian Eck, DVF-Geschäftsführer: „Das bestehende Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist bürokratisch und bindet unnötig Kapital. Der Sonderweg Deutschlands innerhalb der EU hat sich eindeutig zu einem Standortnachteil entwickelt. Darum brauchen wir ein klares Signal an die Investoren und Importeure, dass Deutschland endlich den Anschluss an die EU findet und seinen bürokratischen Sonderweg beendet.“

„Das Hin und Her von Zahlungen der Logistikunternehmen mit Zoll und Finanzamt ist abschreckend. Bund und Länder müssen das Erhebungsverfahren jetzt grundlegend vereinfachen und auf das Direktverrechnungsmodell umstellen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Belastung des Logistiksektors besteht hier die einmalige Chance für Bund und Länder, ein positives Zeichen für den Standort Deutschland zu setzen, ohne dass ein Cent Steuergeld fließen muss.“

Zum Hintergrund:

  • Deutschland ist Schlusslicht beim Wirtschaftswachstum. Das bestätigen übereinstimmend Prognosen der EU, des IWF und der OECD. Gefragt sind Maßnahmen, mit denen die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland schnell und wirkungsvoll erhöht werden kann, ohne kostspielige neue Subventionstatbestände zu schaffen. Das Verrechnungsmodell der Einfuhrumsatzsteuer ist so eine Maßnahme. Es erfordert lediglich die Umstellung von IT- und Verwaltungsverfahren zwischen Bund und Ländern. Die Steuer selbst bleibt unverändert.
  • Beim aktuellen Verfahren in Deutschland entrichtet der Importeur die Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll, sobald er Waren von außerhalb der EU einführt. Diese Steuerzahlung kann anschließend im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend gemacht und vom Finanzamt zurückerstattet werden. Es kommt in jedem Fall zu einem Zahlungsabfluss. Die Rückerstattung erfordert Aufwand und Zeit.
  • Alle Nachbarländer Deutschlands praktizieren hingehen die Direktverrechnung. Dabei kommt es für die importierenden Unternehmen zu keinem Zahlungsabfluss. Die Einfuhrumsatzsteuer geht direkt in die Umsatzsteuer-Voranmeldung ein und kann sofort als Vorsteuer abgezogen werden.
  • Die so genannte Fristenlösung, die Bund und Länder während der Corona-Pandemie eingeführt haben, ist eine tendenzielle Verbesserung. Sie reicht aber als Signal nicht aus. Das DVF appelliert an die Finanzministerinnen und -minister, den nächsten Schritt zu tun und das Direktverrechnungsverfahren in Angriff zu nehmen.