Mobilität für Deutschland - Pressespiegel

Handelsblatt

Wissing plant neue Behörde für Mobilitätsdaten

Ein „Datenkoordinator“ und eine Aufsicht sollen Mobilitätsanbieter zwingen können, umfangreiche Verkehrsdaten zu teilen. Die Reaktionen aus der Wirtschaft sind verhalten.

Die Ampelkoalition will Verkehrsdaten mit einem neuen Gesetz leichter zugänglich machen. Das „Mobilitätsdatengesetz“ soll Verkehrsunternehmen und Mobilitätsanbieter „für eine nahtlose Mobilität“ verpflichten, „Echtzeitdaten zu fairen Bedingungen bereitzustellen“.

Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) plant, Informationen über Fahrpläne, Verspätungen, die Ortung von Taxis und Mietwagen oder Sharing-Autos zu sammeln und zu veröffentlichen. Auch für den Zustand des Straßennetzes, die Ampelschaltung oder Baustellen, Staus und die Auslastung von Bussen oder Parkplätzen gilt: Alle Daten sollen zur Verfügung stehen, um optimal mit dem schnellsten oder günstigsten Anbieter von A nach B zu gelangen.

Die Idee sorgt schon seit Jahren für massiven Widerstand in der Verkehrsbranche, fürchten doch vor allem die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs, mit der Datenhoheit auch Marktanteile zu verlieren. (...)

Die Datenaufsicht soll als „Ultima Ratio“ Bußgelder verhängen

Nachdem die Beamten von Minister Wissing mehrere Monate mit den Beteiligten diskutiert haben, liegen nun Eckpunkte für das Gesetz vor. Demnach soll es in Zukunft auch Sanktionen geben, wenn Unternehmen ihre Daten nicht teilen. Eine zentrale „Datenaufsicht“ soll Verstöße „als Ultima Ratio auch mit der Verhängung von Bußgeldern sanktionieren“, heißt es. Ein zusätzlicher „Datenkoordinator“ soll dafür sorgen, dass ein Datenmarkt und mit den Daten neue Geschäftsmodelle entstehen. (...)

Auch die Unternehmensvereinigung „Deutsches Verkehrsforum“ übt Kritik. „Die neuen Institutionen dürfen nicht zu bürokratischen Bremsen für Digitalisierung und Innovation werden“, mahnte Geschäftsführer Florian Eck. Der „Datenkoordinator“ könne allenfalls ein Netzwerk von Bund, Ländern und Kommunen sowie Unternehmen sein. Die Datenaufsicht solle vornehmlich die Qualität sichern. „Blinde Strafen verhindern Datenpooling“, sagte Eck.

Vor allem die Verkehrsunternehmen lehnen es ab, Daten weitergeben zu müssen. Sie sorgen sich, dass private Unternehmen mit ihrer Wertschöpfung Gewinne machen, ohne sich an den Kosten zu beteiligen. „Es geht um die Frage, wer zukünftig Zugang zu den Kundinnen und Kunden hat“, schreibt der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen in einer Stellungnahme zu den Eckpunkten. (...)