Mobilität für Deutschland - Pressespiegel

DVZ online

Wirtschaft: Gesetzentwurf zur Planungsbeschleunigung greift zu kurz

Die Bundesregierung will einmal mehr die Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Verkehrsinfrastrukturprojekten beschleunigen. In Anlehnung an das LNG-Beschleunigungsgesetz soll für ausgewählte Schienen-, aber auch Straßenprojekte, das „überragende öffentliche Interesse“ gelten. Dazu sollen Fernstraßenbauvorhaben gehören, die im Bedarfsplan als vordringlicher Bedarf (Engpassbeseitigung) ausgewiesen sind. Zudem sollen Ersatzneubauten von Autobahnbrücken vom Planfeststellungsverfahren und der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) befreit werden. Bei Bundesschienenwegen soll das überragende öffentliche Interesse für Projekte gelten, die fest disponiert sind oder für die der Bedarfsplan einen vordringlichen Bedarf feststellt.

Wasserstraßen spielen in Regierungsplanungen so gut wie keine Rolle

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), begrüßte bei der Anhörung insbesondere die Regelung zu den Ersatzbrücken. Ein Bedarf an Genehmigungsfreistellung besteht allerdings auch für Tunnel und Strecken, die eine erhebliche Infrastrukturbedeutung aufwiesen, sagte er. Ilja Nothnagel von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), bemängelte, dass der Gesetzesentwurf die Beschleunigungsmaßnahmen des LNG-Beschleunigungsgesetzes nur teilweise aufgreife. Es gelte aber, in allen Infrastrukturbereichen notwendige Verfahrensbeschleunigungen zu erreichen.

Die beiden Wirtschaftsvertreter kritisierten, ebenso wie Florian Eck, Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsforums (DVF), dass Wasserstraßen in den Regierungsplanungen so gut wie keine Rolle spielen. Zumindest die als Engpassbeseitigung im Bedarfsplan gekennzeichneten Wasserstraßenprojekte müssten priorisiert werden, forderten sie.  (...)