Planungsbeschleunigung

Planungsbeschleunigung

Planungs- und Genehmigungsverfahren dauern in Deutschland viel zu lang. Deshalb müssen die Planungs- und Genehmigungsprozesse reformiert werden. Hier ist ein klares
Umsetzungsdefizit erkennbar, und einige Bundesländer konnten sogar überhaupt keine Projekte  für den zu sätzlichen Geldsegen von Bundesverkehrsminister Dobrindt anmelden. Der Investitions hochlauf kommt dadurch regelrecht ins Stocken.
In den vergangenen Jahren wurden seitens der Politik wichtige Impulse gesetzt, um Projekte beschleunigt zu planen, zu genehmigen und umzusetzen. Dazu wurde beispielsweise die Bürgerbeteiligung gestärkt und auf eine frühe Phase der Projektreife erweitert. Darüber hinaus ist seit nunmehr über 10 Jah ren – seit Dezember 2006 – das sogenannte Infrastrukturplanungsbeschleu nigungsgesetz in Kraft. Damit wurden gute Ansätze verwirklicht, und zwar:

  • das Bundesverwaltungsgericht als zuständige erste und letzte Instanz für eine festgelegte Liste von Verkehrsinfrastruktur-Großprojektenbestimmt,
  • die erweiterte Pflicht für Grundstückseigentümer, Vorarbeiten zu dulden, festgelegt,
  • die Möglichkeit eingeführt, auf einen Erörterungstermin im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zu verzichten,
  • der Wegfall von besonderen Fristen und Pflichten gegenüber Naturschutzverbänden beschlossen
  • und die einheitliche Geltungsdauer von 10 Jahren für Planfeststellungsbeschlüsse (5 weitere Jahre auf Antrag) angenommen.

Angesichts des nur zögerlichen Abflusses der Mittel aus dem Investitionshochlauf wird jedoch deutlich, dass diese Maßnahmen allein nicht ausreichen.