Kritische Infrastrukturen

Die Bundesregierung hat den Verkehrssektor als kritische Infrastruktur eingestuft. Da er von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist, sind bedeutende Einrichtungen und Anlagen so zu schützen, dass es zu den erheblichen Versordnungsengpässen oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit kommt. Welche Einrichtungen und Anlagen im Transportsektor zu schützen sind, definiert die entsprechende Verordnung (KRITIS-VO).

Das DVF hat intensiv und kontinuierlich in den entsprechenden Fach gruppen des Bundesinnenministeriums auf eine praxistaugliche und zielgerichtete Ausgestaltung der KRITIS-VO hingearbeitet. Ebenso wird das DVF im öffentlichen Beteili gungsverfahren seinen Standpunkt mit Nachdruck vertreten.