CBAM ist eine Belastung für Logistikunternehmen

CBAM ist eine Belastung für Logistikunternehmen

Bildquelle: Kühne + Nagel (AG & Co.) KG/Jennifer Kotula

"Die Richtlinie muss während der laufenden Einführungsphase bis 2025 konkretisiert und korrigiert werden..."

Jennifer Kotula

Aus Sicht eines Logistikunternehmens bewertete Jennifer Kotula, Head of Customs Germany bei Kühne + Nagel (AG & Co.) KG, das System. Sie äußerte Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen von CBAM auf die Logistikbranche und wies auf die erweiterten Verpflichtungen hin, die sich ab 2026 in der Implementierungsphase anschließen werden. Unterschiedliche Szenarien würden mögliche Belastungen für Logistikunternehmen zeigen. „Aus den unterschiedlichen Rollen von Logistikunternehmen als Dienstleister gegenüber ihren Kunden resultieren unterschiedliche Verpflichtungen. CBAM zeigte Inkonsistenzen und Regelungslücken, die die Importeure in unsicherer Rechtslage zurücklassen. Die Richtlinie muss während der laufenden Einführungsphase bis 2025 konkretisiert und korrigiert werden, damit die Umsetzung für die betroffenen Unternehmen handhabbar wird“, so die Forderung der Expertin.

Terminalverwaltung, Fahrplan und Infrastruktur entscheidend für die KV-Nutzung

Terminalverwaltung, Fahrplan und Infrastruktur entscheidend für die KV-Nutzung

Bild Quelle: DVF/Photothek

Christian Griesshaber, Chief Operation Officer bei der DHL Freight GmbH, betonte die Notwendigkeit von Klarheit und Transparenz seitens der Regulierungsbehörden, um Unternehmen zur verstärkten Nutzung des KV zu motivieren. Er forderte eine stärkere Harmonisierung auf europäischer Ebene, um Sicherheit, Koordination bei Fördermaßnahmen und Kapazitätsplanung zu gewährleisten.

"Außerdem braucht es positive Anreize, um Kunden den Umstieg auf den KV zu erleichtern.“

Christian Griesshaber

Allerdings sah Griesshaber die Forderung nach abgestimmten nationalen Rahmenplänen als nützlich an, um einheitliche Bedingungen für den KV, insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr, zu schaffen. „Die Optimierung des Fahrplans, der Terminalverwaltung und der Infrastruktur des Kombinierten Verkehrs sind entscheidende Aspekte für den Erfolg des Kombinierten Verkehrs! Außerdem braucht es positive Anreize, um Kunden den Umstieg auf den KV zu erleichtern.“

KV-Richtlinien-Revision der EU lässt viel Bürokratie befürchten

Auch wenn die Revision der Richtline zum Kombinierten Verkehr (KV-Richtlinie)  aufgrund der bevorstehenden Europawahlen in dieser Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen wird, arbeitet das Bundesverkehrsministerium im Austausch mit Verbänden an der Entwicklung einer deutschen Positionierung. Dr. Ralf Bammerlin, Leiter des Referats G14 - Güterverkehr und Logistik im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, informierte im Lenkungskreis Güterverkehr zum aktuellen Entwicklungsstand und den sich abzeichnenden Diskussionspunkten.

"Die obligatorische Nutzung des eFTI-Systems zur Feststellung der KV-Fähigkeit jedes Transports ist kritisch zu sehen...“

Dr. Ralf Bammerlin

Als zentralen Kritikpunkt aus Sicht der Bundesregierung nannte Bammerlin die von der EU-Kommission vorgeschlagene KV-Definition, die an einer Mindesteinsparung von externen Kosten ansetze. Der Referatsleiter betonte die Unklarheit und mangelnde Transparenz bei der Bestimmung dieser Kosten, die zu Verunsicherung bei den Unternehmen führe und in der Praxis schwer handhabbar sei. Die aktuell vorgesehene verpflichtende Nutzung des eFTI-Systems, über das die Einsparung externer Kosten berechnet werden solle, helfe nur bedingt: „Die obligatorische Nutzung des eFTI-Systems zur Feststellung der KV-Fähigkeit jedes Transports ist kritisch zu sehen, da der zusätzliche Verwaltungsaufwand Unternehmen abschrecken und sie von der die Nutzung des KV abhalten könnte“, so Bammerlin.

Auch die im Kommissionsentwurf enthaltende Forderung nach Rahmenplänen, die eine Kostensenkung im KV um 10 Prozent erwirken solle, überzeuge ihn nicht: „Die für alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtende Erstellung eines nationalen Strategierahmens für den KV mit einem EU-weit vorgegebenem Ziel ist problematisch, da sie mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden ist und zusätzlichen Kosten generiert, ohne dass ein konkreter Nutzen für den KV entsteht.“ Zudem zweifelte Bammerlin an der Realisierbarkeit der angestrebten Kostenreduzierung, die wahrscheinlich nur über eine Subventionierung des KV umsetzbar sei und letztendlich von den Steuerzahlern getragen werden müsse.

28,3 Millionen Euro für eFTI: So soll die Digitalisierung des Güterverkehrs gelingen

28,3 Millionen Euro für eFTI: So soll die Digitalisierung des Güterverkehrs gelingen

Bild Quelle: DVF/Photothek/ V. l.: Birgit Faßbender; Christian Lüpges

Die eFTI-Verordnung zielt darauf ab, den Güterverkehr in der EU zu vereinfachen, Verwaltungskosten zu senken, Kontrollen zu verbessern und damit die Prozesse zwischen Unternehmen und Behörden effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Wie genau der Umsetzungsstand und der weitere Einführungsplan aussehen, das erläuterten Birgit Faßbender, stellvertretende Leiterin des Referats G 14 - Güterverkehr und Logistik im Bundesministerium für Digitales und Verkehr und Christian Lüpges, AlbrechtConsult, Projektleitung AP 1, eFTI4EU.

„Die eFTI-Plattformen sollen Transportdaten digital bereitstellen, während die eFTI-Gates als Schnittstellen zwischen Behörden und Wirtschaftsbeteiligten dienen."

Birgit Faßbender

Das eFTI4EU-Projekt habe ein Budget von 28,3 Millionen Euro bei einer Laufzeit von 36 Monaten und solle die Umsetzung der Grundlagenverordnung von 2020 vorantreiben. Es umfasse 23 Partner, darunter neun aktive EU-Mitgliedstaaten, die Fördermittel bereitstellen, sowie  vier Mitgliedstaaten als Beobachter.

Das Projekt ziele darauf ab, ein System aus eFTI-Plattformen, nationalen eFTI-Gates und dem Authority Access Point zu entwickeln. „Die eFTI-Plattformen sollen Transportdaten digital bereitstellen, während die eFTI-Gates als Schnittstellen zwischen Behörden und Wirtschaftsbeteiligten dienen. Der Authority Access Point ermöglicht autorisierten Behörden den Zugang zu relevanten Daten, wobei nur befugte Personen darauf zugreifen können“, sagte Faßbender.

Lüpges ergänzte, dass zunächst ein Pilotbetrieb mit der endgültigen Einführung etwa Ende Dezember 2026 geplant sei. „Eine Evaluation ist für 2029 vorgesehen, wobei der freiwillige Einsatz ab dann möglicherweise auch verpflichtend werden kann."

Bildquelle: BMDV/ Birgit Faßbender / Christian Lüpges