Nach fast dreijähriger intensiver Verhandlung wurde im Februar in Brüssel ein bahnbrechender Schritt für die Zukunft der Künstlichen Intelligenz (KI) vollzogen: Die Einigung im Trilogverfahren zum Artificial Intelligence (AI) Act. Diese Entscheidung hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf Unternehmen der Branche, sondern auch langfristige Konsequenzen für die globale Entwicklung von KI-Technologien. Der AI-Act markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Regulierung von KI-Technologien und stellt den weltweit ersten Rahmen für die Entwicklung und Anwendung von KI-Systemen dar.
Marc-Pascal Lehrich, VITRONIC, und Ulrike Moetzel, stellvertretende Referatsleiterin DP 2 - Datenpolitik und digitale Innovationen im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, gaben einen Einblick in die Inhalte und Auswirkungen dieser wegweisenden Regulierung. Moetzel unterstrich dabei, dass der Prozess noch nicht vollständig abgeschlossen sei, jedoch die Verordnung voraussichtlich im Sommer in Kraft treten werde. Damit werde die EU als erste Region der Welt eine umfassende KI-Regulierung einführen, die darauf abziele, Rechtssicherheit zu schaffen und Investitionen in europäische Innovationen zu fördern.
Der Verordnung liege ein wissenschaftlich fundierter und risikobasierter Ansatz zugrunde. Dieser umfasse Governance-Elemente sowie Schritte für den Markteintritt und definiert verschiedene Stufen der KI-Klassifizierung. Dabei gebe es eine Kategorie für KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko, die bestimmte Anwendungen wie Biometrie und Scoring beinhaltet und verboten ist. Weiterhin würden Kategorien für KI-Anwendungen mit hohem, begrenztem und minimalem Risiko eingeführt. Für Entwickler wiederum seien freiwillige Verhaltenskodizes wie der Code of Conduct vereinbart, um Vertrauen und Transparenz zu fördern. Die Verordnung sehe vor, dass Entwickler von hochrisikobehafteten KI-Systemen Konformitätsbewertungen erfüllen müssen.
"Voraussetzung für den erfolgreichen Einsatz von KI sind außerdem qualitativ hochwertige Trainingsdaten."
Marc-Pascal Lehrich
Lehrich hob in diesem Zusammenhang hervor, dass diese Konformitätsauflagen zwar zu administrativem Mehraufwand führen könnten, jedoch auch Wettbewerbsverzerrungen verhinderten und die Innovationskraft förderten. „Voraussetzung für den erfolgreichen Einsatz von KI sind außerdem qualitativ hochwertige Trainingsdaten, um sogenannte AI-Bias-Effekte zu vermeiden. Hier besteht die Möglichkeit synthetische Daten zu nutzen, also Daten, die künstlich generiert wurden“, erklärte Lehrich.
Die Umsetzung des AI Acts in Deutschland erfordert keine separate Gesetzgebung. Die Bundesregierung wird eine Behörde identifizieren, die mit der Marktüberwachung in Deutschland betraut wird. Auf EU-Ebene werden das AI-Board und das AI-Office eingerichtet, um bei der Umsetzung und Durchsetzung der Verordnung zu unterstützen.