Parkraumsuchverkehr minimieren

Parkraumsuchverkehr minimieren

Bildquelle: Toll Collect GmbH

„Die Positionsdaten bieten eine Vielzahl neuer Nutzungsmöglichkeiten“, erklärte Jestädt. „Ein Schwerpunkt ist der geplante Stellplatzinformationsdienst. Aus pseudonymisierten Lkw-Positionsdaten können die Belegungsstände sämtlicher Autobahnrastanlagen bundesweit ermittelt werden. Wenn sie öffentlich zugänglich sind, können Lkw-Fahrer sie abrufen und für ihre Routenplanung verwenden. So kann der vorhandene Parkraum effizient genutzt und der Parkplatzsuchverkehr minimiert werden.“

"Aus pseudonymisierten Lkw-Positionsdaten können die Belegungsstände sämtlicher Autobahnrastanlagen bundesweit ermittelt werden."

Dr. Thomas Jestädt

Hohes Potenzial liege in der Nutzung von Daten aus dem Mautsystem für infrastrukturelle Entscheidungen des Bundes. „Bisher werden diese Daten noch kaum bei der Entwicklung von Planungsinstrumenten wie dem Bundesverkehrswegeplan oder bei konkreten Investitionsentscheidungen einbezogen. Der Bund verfolgt eine klare Strategie, Toll Collect zu einem Unternehmen weiterzuentwickeln, das über die Erhebung der Maut hinaus auch andere datenbasierte Mobilitätsdienste anbietet“, so Schulz.

"Toll Collect zu einem Unternehmen weiterzuentwickeln, das über die Erhebung der Maut hinaus auch andere datenbasierte Mobilitätsdienste anbietet."

Dr. Gerhard Schulz

Die Nutzung der Daten müsse jedoch immer im öffentlichen Interesse erfolgen. Für die Akzeptanz der Datennutzung sei eine ausgewogene Balance zwischen den Interessen der Allgemeinheit und dem Schutz der Privatsphäre essenziell.

6G birgt noch großes Diskussionspotenzial

Den aktuellen Stand der Forschung und Entwicklung des 6G-Mobilfunkstandards präsentierte  Dr. Johannes Springer, T-Systems International GmbH. Springer betonte, dass 6G ein wichtiger Standard wird, dessen genaue Definition noch nicht festgelegt sei. „Ich sehe auch im Verkehrssektor großes Potenzial für 6G, um die Verkehrsorganisation zu verbessern, die Effizienz im Verkehr zu steigern und KI-Anwendungen zu integrieren“.

"Wichtig ist eine globale Abstimmung, um nicht hinter den Technologien 4G und 5G zurückzufallen und um Insellösungen zu vermeiden.“

Dr. Johannes Springer

Springer erläuterte auch die Entwicklung der verschiedenen Mobilfunkgenerationen in der Industrie und wie die Standards vom 3GPP entwickelt werden (3rd Generation Partnership Project ist eine weltweite Kooperation von Standardisierungsgremien für die Standardisierung im Mobilfunk). Das zur Verfügung stehende Frequenzspektrum habe für den Mobilfunkbetrieb eine besondere Bedeutung, vor allem hinsichtlich der Herausforderungen bei der Nutzung neuer Standards wie 6G im Bereich von 6GHz und unter 700 MHz. „Wichtig ist eine globale Abstimmung, um nicht hinter den Technologien 4G und 5G zurückzufallen und um Insellösungen zu vermeiden“, warnte Springer.

Zudem wies er auf die Integration non-terrestrischer Netze unter 6G hin. Damit könne eine nahtlose Abdeckung mobilfunkbasierter Anwendungen gewährleistet werden, auch an Orten, an denen ein terrestrischer Ausbau von Mobilfunk nicht möglich ist. Springer sagte: „Entscheidend ist ein dynamisches Netzwerkmanagement, um die Nutzung von Frequenzressourcen zu optimieren und die Stabilität für die Benutzer zu gewährleisten. Dies beinhaltet auch das dynamische Management beim Network-Slicing, also die Nutzung verschiedener Netzlayer für unterschiedliche Anwendungen.“

Historische Einigung in Brüssel: EU setzt weltweit wegweisende KI-Regulierung

Historische Einigung in Brüssel: EU setzt weltweit wegweisende KI-Regulierung

Bildquelle: Vitronic / Marc-Pascal Lehrich

Nach fast dreijähriger intensiver Verhandlung wurde im Februar in Brüssel ein bahnbrechender Schritt für die Zukunft der Künstlichen Intelligenz (KI) vollzogen: Die Einigung im Trilogverfahren zum Artificial Intelligence (AI) Act. Diese Entscheidung hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf Unternehmen der Branche, sondern auch langfristige Konsequenzen für die globale Entwicklung von KI-Technologien. Der AI-Act markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Regulierung von KI-Technologien und stellt den weltweit ersten Rahmen für die Entwicklung und Anwendung von KI-Systemen dar.

Marc-Pascal Lehrich, VITRONIC, und Ulrike Moetzel, stellvertretende Referatsleiterin DP 2 - Datenpolitik und digitale Innovationen im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, gaben einen Einblick in die Inhalte und Auswirkungen dieser wegweisenden Regulierung. Moetzel unterstrich dabei, dass der Prozess noch nicht vollständig abgeschlossen sei, jedoch die Verordnung voraussichtlich im Sommer in Kraft treten werde. Damit werde die EU als erste Region der Welt eine umfassende KI-Regulierung einführen, die darauf abziele, Rechtssicherheit zu schaffen und Investitionen in europäische Innovationen zu fördern.

Der Verordnung liege ein wissenschaftlich fundierter und risikobasierter Ansatz zugrunde. Dieser umfasse Governance-Elemente sowie Schritte für den Markteintritt und definiert verschiedene Stufen der KI-Klassifizierung. Dabei gebe es eine Kategorie für KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko, die bestimmte Anwendungen wie Biometrie und Scoring beinhaltet und verboten ist. Weiterhin würden Kategorien für KI-Anwendungen mit hohem, begrenztem und minimalem Risiko eingeführt. Für Entwickler wiederum seien freiwillige Verhaltenskodizes wie der Code of Conduct vereinbart, um Vertrauen und Transparenz zu fördern. Die Verordnung sehe vor, dass Entwickler von hochrisikobehafteten KI-Systemen Konformitätsbewertungen erfüllen müssen.

"Voraussetzung für den erfolgreichen Einsatz von KI sind außerdem qualitativ hochwertige Trainingsdaten."

Marc-Pascal Lehrich

Lehrich hob in diesem Zusammenhang hervor, dass diese Konformitätsauflagen zwar zu administrativem Mehraufwand führen könnten, jedoch auch Wettbewerbsverzerrungen verhinderten und die Innovationskraft förderten. „Voraussetzung für den erfolgreichen Einsatz von KI sind außerdem qualitativ hochwertige Trainingsdaten, um sogenannte AI-Bias-Effekte zu vermeiden. Hier besteht die Möglichkeit synthetische Daten zu nutzen, also Daten, die künstlich generiert wurden“, erklärte Lehrich.

Die Umsetzung des AI Acts in Deutschland erfordert keine separate Gesetzgebung. Die Bundesregierung wird eine Behörde identifizieren, die mit der Marktüberwachung in Deutschland betraut wird. Auf EU-Ebene werden das AI-Board und das AI-Office eingerichtet, um bei der Umsetzung und Durchsetzung der Verordnung zu unterstützen.