Rahmenbedingungen und Ausgestaltung einer Bundesfernstraßengesellschaft

Positionspapier des Lenkungskreises Infrastruktur zu einer Etablierung einer Bundesfernstraßengesellschaft.

Berlin, 04.12.2015

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In seinem »Zukunftsprogramm Verkehrsinfrastruktur« hat sich das Deutsche Verkehrsforum (DVF) frühzeitig für eine ganzheitliche Reform der Prozesse und Strukturen bei Planung, Finanzierung, Bau und Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur eingesetzt. Mit dem Investitionshochlauf, der Überjährigkeit des Verkehrsinvestitionshaushaltes, der Bewirtschaftung aller Bundesfernstraßenmittel durch die VIFG sowie der Nutzung der Planungsund Projektmanagementexpertise der DEGES seitens der Bundesländer wurden bereits einige unserer Ansätze aufgegriffen. Dennoch fehlen immer noch weitere wichtige Bausteine, um mehr Effizienz zu erreichen. Hierzu gehört auch die Einrichtung einer Bundesfernstraßengesellschaft.

Das DVF begrüßt daher ausdrücklich, dass fraktions- und ressortübergreifend sowohl auf der Bundes- als auch auf der Landesebene ergebnisoffen über die Struktur und Realisierung einer Bundesfernstraßengesellschaft diskutiert wird.

Das DVF sieht mit großer Sorge, dass die zwischen Bund und Ländern aufgeteilte Verantwortung für Finanzierung einerseits und Planung / Realisierung andererseits bisher zu Ineffizienzen geführt hat. Die bundesweit einheitliche Entwicklung und Modernisierung der Bundesfernstraßen ist gefährdet. Ebenso sind ein effektives Controlling und notwendige Transparenz bei der Planung, Finanzierung und Realisierung der Bundesfernstraßen für den Bund selten oder unzureichend gegeben.

Um diese Defizite zu adressieren, muss im Konsens zwischen Bund und Ländern eine Bundesfernstraßengesellschaft etabliert werden, die

  • sich im vollständigen staatlichen Eigentum befindet,
  • privatrechtlich agiert und organisiert ist,
  • für Bundesautobahnen – mittelfristig ggfs. auch für Bundesstraßen – zuständig ist,
  • eine Steuerungs- und Koordinierungsfunktion gegenüber den Auftragsverwaltungen der Bundesländer ausübt,
  • damit für Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Erhalt aus einer Hand verantwortlich zeichnet,
  • ihre Mittel effizient und mehrjährig zur Durchfinanzierung von Projekten einsetzt,
  • auf Nutzerentgelte, Steuermittel und kurzfristige begrenzte Kredite zurückgreift,
  •  und privates Kapital auf Projektebene mobilisiert.

Viele Fehlentwicklungen bei der Verkehrsinfrastruktur liegen jedoch nicht nur in einer mangelnden zentralen und übergeordneten Steuerung und Koordinierung begründet, sondern auch in einer unzureichenden Planungssicherheit für alle Akteure. Ursachen dafür sind eine unstetige Finanzierung und eine aktuell immer noch nicht realisierte Priorisierung der Infrastrukturprojekte.

Die Maßnahme der Einrichtung einer Bundesfernstraßengesellschaft darf daher nicht alleine stehen, sondern muss vor allem von folgenden Reformen begleitet werden:

  • strikte Priorisierung der verfügbaren Bundesmittel für Projekte mit übergeordneter Bedeutung,
  • bedarfsgerechte über- und mehrjährige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur,
  • ausreichende Bereitstellung von Mitteln für die Planung,
  • Steigerung der Effizienz und Optimierung der verbleibenden Aufgabenbereiche der Auftragsverwaltung der Länder vor Ort verbunden mit einem Benchmarking der Auftragsverwaltungen untereinander sowie
  • verstärkte Einbindung privaten Know-Hows und Kapitals auf Projektebene